Musterbrief Ordnungswidrigkeit |
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Muster
Vorlage
Betreff: Verwarnung wegen Ordnungswidrigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalte ich von Ihnen eine Verwarnung wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit.
Sachverhalt:
Am [Datum] um [Uhrzeit] habe ich folgende Ordnungswidrigkeit begangen: [Beschreibung der Ordnungswidrigkeit].
Ich möchte mich hiermit zu dem Vorfall äußern:
[Hier können Sie Ihre Sicht der Dinge schildern und mögliche Umstände oder Missverständnisse erklären.]Bezug auf die Verwarnung:
Die mir ausgestellte Verwarnung habe ich zur Kenntnis genommen. Jedoch erhebe ich Einspruch gegen die Verwarnung und möchte Sie bitten, diesen Einspruch zu prüfen.
Begründung für meinen Einspruch:
[Hier können Sie Ihre Begründung für den Einspruch darlegen, z.B. Unschuld, fehlerhafte Beweislage oder sonstige Gründe, die den Vorwurf entkräften.]Bewerbung um angemessene Reaktion:
Ich bitte Sie, meine Schilderungen und meinen Einspruch sorgfältig zu prüfen und eine angemessene Reaktion darauf zu geben.
Ich bin bereit, an einem persönlichen Gespräch teilzunehmen oder zusätzliche Unterlagen einzureichen, um meinen Standpunkt weiter zu erläutern.
Bitte um schriftliche Rückmeldung:
Ich bitte Sie, mir schriftlich mitzuteilen, wie Sie auf meinen Einspruch reagieren und wie der weitere Verlauf des Verfahrens aussieht.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Name
Ihre Unterschrift (nur bei eigenhändigem Versand)
- Anlagen:
- – Kopie der Verwarnung
- – Sonstige relevanten Dokumente
FAQ Musterbrief Ordnungswidrigkeit
- Personalien: Name, Adresse, Datum
- Betreff: Beschreibung der Ordnungswidrigkeit
- Hauptteil: Erklärung der Umstände und eigene Sichtweise
- Schluss: höfliche Bitte um Bearbeitung des Falls
Die oben genannten FAQs sollen Ihnen helfen, einen Musterbrief für eine Ordnungswidrigkeit zu verfassen und mögliche Fragen zu klären, die Sie haben könnten. Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Bei rechtlichen Fragen sollten Sie einen Anwalt konsultieren.