Musterbrief Bauspargebühren



Musterbrief Bauspargebühren
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Max Mustermann

Musterstraße 123

12345 Musterhausen

Bausparkasse Mustermuster

Musterstraße 456

12345 Musterstadt

Musterhausen, 01. Januar 2023

Betreff: Widerspruch gegen Bauspargebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich gegen die von Ihnen erhobenen Bauspargebühren Widerspruch einlegen.

Ich habe am 15. Dezember 2022 einen Bausparvertrag bei Ihrer Bausparkasse abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss wurde mir nicht ausreichend deutlich gemacht, dass für die Verwaltung des Bausparvertrags Gebühren anfallen. Ich fühle mich über diese Kosten unzureichend informiert und sehe keine Rechtfertigung für die Erhebung der Gebühren.

Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass Bauspargebühren nach der aktuellen Rechtsprechung nicht zulässig sind. Das Landgericht München hat in einem Urteil vom 10. November 2022 (Az. 123/456) entschieden, dass die Erhebung von Bauspargebühren rechtswidrig ist. Dieses Urteil wurde zwischenzeitlich auch vom Oberlandesgericht bestätigt.

Daher bitte ich Sie, die bereits erhobenen Bauspargebühren in Höhe von 250 Euro umgehend zurückzuerstatten. Des Weiteren erwarte ich, dass für die Zukunft keine weiteren Gebühren erhoben werden.

Sollten Sie meinen Widerspruch ablehnen, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten und weitere rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Widerspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Anlagen:

  1. Abschrift des Bausparvertrags
  2. Kopie des Urteils des Landgerichts München



FAQ Musterbrief Bauspargebühren

Frage 1: Was sind Bauspargebühren?
Bauspargebühren sind Gebühren, die von Bausparkassen erhoben werden, um die Kosten für die Verwaltung und Bereitstellung eines Bausparvertrags abzudecken. Sie umfassen in der Regel eine Abschlussgebühr und/oder eine Jahresgebühr.
Frage 2: Welche Arten von Bauspargebühren gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Bauspargebühren, darunter:
– Abschlussgebühr: Diese Gebühr wird einmalig bei Vertragsabschluss fällig.
– Jahresgebühr: Diese Gebühr wird jährlich erhoben und deckt die Kosten für die Verwaltung des Bausparvertrags ab.
– Kontoführungsgebühr: Diese Gebühr wird monatlich oder quartalsweise für die Verwaltung des Bausparkontos berechnet.
Frage 3: Wie hoch sind die durchschnittlichen Bauspargebühren?
Die durchschnittlichen Bauspargebühren variieren je nach Bausparkasse und Vertragsart. In der Regel liegen sie zwischen 1% und 2% der Bausparsumme.
Frage 4: Kann man die Bauspargebühren verhandeln?
Es ist oft möglich, die Bauspargebühren zu verhandeln. Insbesondere bei größeren Bausparsummen haben Kunden oft Spielraum für Verhandlungen mit der Bausparkasse. Es lohnt sich, die Gebühren zu vergleichen und gegebenenfalls mit anderen Anbietern zu verhandeln.
Frage 5: Sind Bauspargebühren steuerlich absetzbar?
Nein, Bauspargebühren sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Sie gelten als Verwaltungskosten und sind daher nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.
Frage 6: Wann fallen Bauspargebühren an?
Bauspargebühren fallen in der Regel bei Vertragsabschluss an. Die Abschlussgebühr wird einmalig berechnet, während die Jahresgebühr und Kontoführungsgebühr regelmäßig während der Laufzeit des Bausparvertrags fällig werden.
Frage 7: Können die Bauspargebühren in den Bausparvertrag eingezahlt werden?
Ja, in den meisten Fällen können die Bauspargebühren direkt in den Bausparvertrag eingezahlt werden. Dadurch werden sie in den Bausparvertrag einbezogen und können, abhängig von den Konditionen, für die Erlangung von Bausparzinsen genutzt werden.
Frage 8: Gibt es Möglichkeiten, die Bauspargebühren zu umgehen?
Es gibt keine direkten Möglichkeiten, die Bauspargebühren zu umgehen. Die Höhe der Gebühren wird von der Bausparkasse festgelegt und ist vertraglich vereinbart. Es ist jedoch möglich, die Gebühren zu vergleichen und gegebenenfalls mit anderen Anbietern zu verhandeln, um günstigere Konditionen zu erhalten.
Frage 9: Was passiert, wenn man die Bauspargebühren nicht bezahlt?
Wenn man die Bauspargebühren nicht rechtzeitig bezahlt, kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen. Es ist wichtig, die Zahlungen rechtzeitig zu leisten, um den Vertrag aufrechtzuerhalten. Bei Nichtzahlung können zusätzliche Kosten und Gebühren anfallen.
Frage 10: Sind die Bauspargebühren bei allen Bausparkassen gleich?
Nein, die Bauspargebühren können von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich sein. Es lohnt sich, die Gebühren verschiedener Anbieter zu vergleichen, um die besten Konditionen zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass diese Antworten allgemeiner Natur sind und je nach individueller Situation variieren können. Für eine detaillierte Beratung ist es ratsam, sich an eine Bausparkasse oder einen Finanzberater zu wenden.