Musterbrief Räumungsfrist |
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Muster
Vorlage
Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt
Datum: [Datum einfügen]
Vermieter Muster GmbH
Musterstraße 456
12345 Vermietort
Betreff: Räumung der Mietwohnung innerhalb angemessener Frist
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie höflich darum bitten, mir eine angemessene Räumungsfrist für meine aktuelle Mietwohnung in der Musterstraße 123 zu gewähren. Ich befinde mich momentan in einer schwierigen finanziellen Situation und kann daher die Wohnung nicht sofort verlassen.
Ich habe alles unternommen, um eine neue Unterkunft zu finden und bin intensiv auf Wohnungssuche. Leider gestaltet sich die Suche schwieriger als erwartet, da der aktuelle Wohnungsmarkt sehr eng ist. Aus diesem Grund benötige ich etwas mehr Zeit, um eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden.
Ich versichere Ihnen, dass ich mein Bestes tue, um die Wohnung so schnell wie möglich zu räumen. Mir ist bewusst, dass ich in der Pflicht bin, die Wohnung in einem ordentlichen Zustand und ohne Schäden zu übergeben.
Ich schlage daher vor, dass wir eine Räumungsfrist von drei Monaten vereinbaren. Dies sollte ausreichend Zeit sein, um einen neuen Wohnraum zu finden und die Umzugsvorbereitungen zu treffen.
Ich bitte Sie um Verständnis für meine momentane Situation und hoffe auf eine faire Lösung. Selbstverständlich bin ich bereit, am Ende der Frist die Wohnung in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Sollte es Ihnen möglich sein, mir eine längere Räumungsfrist zu gewähren, wäre ich Ihnen ebenfalls sehr dankbar.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und bitte Sie, mich unter der unten angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail zu kontaktieren.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
Anlagen:
– Kopie des Mietvertrags
– Einkommensnachweise
– Sonstige relevante Unterlagen
FAQ zum Musterbrief Räumungsfrist
Das waren die häufigsten Fragen zum Musterbrief Räumungsfrist. Sollten noch weitere Fragen bestehen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein zu wenden.